Innentreppen Podesttreppen: In der Regel für alle Bauten geeignet. Gerade Treppen: Bei Mehrfamilienhäuser, Zwischenpodest vorsehen. Gewendelte Treppen: Mehrheitlich in Einfamilienhäuser. Spindeltreppen: Als Haupttreppen vermeiden. Steiltreppen: Auftritt wechselseitig, bedingt zulässig. Durchgang ≥ 500 - 700mm, beidseitig Handläufe.
Sicherungen: Öffnungen ≤ Ø 120mm. Zwischenpodeste: Mindestens nach 18 Stufen. Steigverhältnis: 2 x ↑+ 1 x ↔ = ~ 620 - 630mm (Gehlinienbereich). Gehlinie: Von der Innenseite, Spindeltreppen von der Aussenseite. Auftritt: Bei der Gehlinie ~ 250 - 290mm, beim Treppenauge ~ 120mm. Durchgangsbreite: In Einfamilienhäuser ≥ 800mm, in Mehrfamilienhäuser ≥ 1100mm. Wandabstand: Stufen und Podeste ≤ 50mm, Handläufe ≥ 50mm. Geländerhöhe: Bei Treppen und Brüstungen ≥ 1000mm. Handläufe: Stufen-Vorderkante - Handlauf-Oberkante ↑ 800 - 900mm. Ø 40 - 50mm |